Mietbedingungen

Mietbedingungen

Mehrwertsteuer
Beim Mietobjekt  handelt es sich um eine optierte Liegenschaft. Die Vermietung der Flächen und Parkplätze ist somit der Mehrwertsteuer (aktuell 7.7%) unterstellt.

Mietzins 1 / Nebenkostenakonto 1 (optiert):
Für Unternehmungen, welche mehrwertsteuerpflichtig sind, hat die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Mietzins keinen Einfluss. Aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht kann der Mieter die erhobene Steuer als Vorsteuer geltend machen. Zahlbar im Voraus sind jeweils der Mietzins 2 sowie die Nebenkosten 2. Nach Geltendmachung der Vorsteuer fällt für den Mieter effektiv der Mietzins 1 sowie die Nebenkosten 1 an.

Mietzins 2 / Nebenkostenakonto 2 (nicht optiert):
Für Unternehmungen, welche nicht der Mehrwertsteuer unterstellt sind, gelangt der Mietzins 2 sowie die Nebenkosten 2 zur Anwendung. Die Vorsteuer kann in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Nebenkosten
In den Nebenkosten sind sämtliche Kosten enthalten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Objektes anfallen. Dies sind beispielsweise: Heizkosten, Hauswartung, Liftserviceabonnemente etc. (nicht abschliessende Aufzählung). Für die Nebenkosten wird einmal jährlich eine Abrechnung erstellt. Der Mieter zahlt im Voraus ein Akonto von CHF 25.00 m² / p.a. (exkl. MwSt.) für die Büro- und Gewerberäume. Für die Lagerräumlichkeiten fällt ein Akonto von CHF 15.00 m² / p.a. (exkl. MwSt.) an.

Bezugstermin

Die genauen Bezugstermine werden spezifisch auf die gewünschte Mietfläche besprochen.

Mietflächen
Bei den Mietflächen handelt es sich um die effektiven Mietflächen exklusive Fassaden- und Treppenhauswände sowie Leitungsschächte.

Aktuell sind Innenausbauten in den Mietflächen vorhanden. Bei den bestehenden Ausbauten sind vorwiegend die inneren Raumabtrennungen, Deckenverkleidungen sowie Bodenbeläge eingebaut. Diese Ausbauten sind noch gebrauchsfähig und können bei Bedarf übernommen werden.

Die Flächen werden gemäss separatem Baubeschrieb im Grundausbau (Rohbau) vermietet. Die vorgängig erwähnten Mietzinse beziehen sich auf diesen Ausbaustandard. Alle weiteren Ausbauten können wie erwähnt direkt vom Vormieter, ohne Unterhalts- und Gewährleistungspflicht vom Vermieter, übernommen werden.

Vertragsdauer
Die Vertragsdauer kann individuell festgelegt werden. Vorzugsweise wird jedoch eine minimale Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Der Mietzins wird zu 100% an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt und kann einmal jährlich angepasst werden.

(Angebot freibleibend und unverbindlich, Zwischenvermietung vorbehalten)